Richtlinien, Ausnahmen & Rechtliches

Rechtliche Grundlagen, Ausnahmen, Strafen und Einspruchsmöglichkeiten rund um die österreichische Autobahnmaut.

Rechtliche Grundlagen

Die österreichische Autobahnmaut ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert und legt die Grundlagen für die Vignettenp flicht, die Sondermautpflicht und die Kontrollmechanismen fest.

RechtsgrundlageInhalt
BStMG 2002 §6Vignettenp flicht auf Bundesstraßen A und S
BStMG 2002 §7Ausnahmen von der Vignettenp flicht
BStMG 2002 §20Ersatzmaut bei Nichtbezahlung
BStMG 2002 §22Verwaltungsstrafen
DSGVO / DSG 2018Datenschutz bei Kennzeichenerfassung

Ausnahmen von der Vignettenp flicht

Folgende Fahrzeuge und Situationen sind von der Vignettenp flicht ausgenommen:

  1. Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung, Polizei, Bundesheer) im Einsatz
  2. Fahrzeuge mit Behindertenausweis (§29b StVO) unter bestimmten Bedingungen
  3. Fahrzeuge über 3,5 t zGM (diese unterliegen der streckenbezogenen Maut via GO-Box)
  4. Fahrzeuge auf Sondermautstrecken (hier gilt Sondermaut statt Vignette)
  5. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zugmaschinen
  6. Fahrzeuge des Straßendienstes und der ASFINAG selbst
  7. Fahrzeuge auf nicht-mautpflichtigen Straßen (Bundes- und Landesstraßen)
  8. Diplomatische Fahrzeuge mit entsprechendem Ausweis

Strafen bei Nichtbezahlung

SituationMaßnahmeBetrag / Folge
Fahrt ohne Vignette (PKW)Ersatzmaut120 €
Fahrt ohne Vignette (Motorrad)Ersatzmaut60 €
Nichtbezahlung der ErsatzmautVerwaltungsstrafverfahrenBis zu 3.000 €
Ausländisches Fahrzeug ohne VignetteSicherheitsleistungErsatzmaut + Sicherheitsleistung
Wiederholte VerstößeErhöhte VerwaltungsstrafeBis zu 3.000 €

Obwohl und Einsprüche

Einspruch gegen Ersatzmaut-Bescheid

Wenn Sie einen Ersatzmaut-Bescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt, können Sie Einspruch erheben. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie den Bescheid auf Richtigkeit (Kennzeichen, Datum, Strecke)
  2. Sammeln Sie Nachweise (Kaufbestätigung, Vignettennummer, Kontoauszug)
  3. Kontaktieren Sie die ASFINAG schriftlich innerhalb der angegebenen Frist
  4. Geben Sie folgende Informationen an: Bescheidnummer, Kennzeichen, Datum der Fahrt, Nachweis der Vignette
  5. Bei Ablehnung: Einspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich

Fristen

Obwohl und Beschwerden

Wohin wenden bei Problemen?

ASFINAG Kundenservice:
Telefon: +43 (0)50108-10000
E-Mail: [email protected]
Online: www.asfinag.at

Was angeben: Kennzeichen, Datum der Fahrt, Vignettennummer (falls vorhanden), Bescheidnummer (falls erhalten)

Bearbeitungszeit: In der Regel 5–10 Werktage für schriftliche Anfragen.